Neue Gebührenordnung für Tierärzte

Update: Die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wird nun zum 22.11.2022 in Kraft treten. Weitere Informationen finden Sie hier und hier.

 

Vermutlich haben Sie es schon gelesen:
Das Bundeskabinett hat vor einigen Wochen eine umfassende Novelle der für TierärztInnen verbindlichen Gebührenordnung (GOT) beschlossen, die voraussichtlich im Oktober 2022 in Kraft treten wird.

Zuletzt gab es im Jahr 1999 eine Novellierung der GOT. Eine Strukturerhebung durch das BMEL hat gezeigt, dass die Gebühren durchschnittlich um 20 % zu niedrig sind, um kostendeckend arbeiten und ausreichend Fachpersonal halten zu können. Zudem fehlen in dem aktuellen Leistungskatalog viele moderne Leistungen. Eine Novellierung war also seit Jahren überfällig, um letztlich auch die Versorgungslage aufrecht zu erhalten (Notdienstkrise etc.) und der modernen Tiermedizin Rechnung zu tragen.

Was bedeutet das für Sie?
Ab Oktober 2022 werden tierärztliche Leistungen deutlich mehr kosten. Die Gebührenordnung ist für TierärztInnen bindend, d.h. wir müssen nach der GOT abrechnen. Viele unserer Patientenbesitzer:innen verfügen bereits zumindest über eine OP-Versicherung für ihr Pferd. Wir empfehlen Ihnen, das Thema OP- und/oder Krankenversicherung – soweit nicht bereits vorhanden – noch einmal individuell zu überdenken und die angebotenen Tarife zu vergleichen.

Infos BMEL